
Bewerbung & Zulassung
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Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
Die Seite gibt Auskunft über Zugangsvoraussetzungen für den Master Health Professions Education und leitet Sie weiter zu den Ansprechpartnern für Ihre Bewerbung. Bewerbungen sind an das Referat für Studienangelegenheiten zu richten. Der Bewerbungszeitraum ist vom 01.06. bis 15.07. jeweils zum folgenden Wintersemester. Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen sind der aktuellen Zugangs- und Zulassungssatzung zu entnehmen.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist ein einschlägiger Bachelor- oder vergleichbarer Hochschulabschluss (mind. 180 ECTS) sowie die Berufszulassung in einem Gesundheitsberuf gemäß Zugangs- und Zulassungssatzung.
Berufsqualifizierender Bachelor- oder vergleichbarer Abschluss
Für einen Studienplatz im Masterstudiengang Health Professions Education können sich Interessenten mit einem Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor oder gleichwertiger akademischer Grad mit mindestens 180 ECTS-Credits) der folgenden Fachrichtungen bewerben:
- Biowissenschaften,
- Gesundheitswissenschaften,
- Pflegewissenschaft,
- Hebammenwissenschaft,
- Therapiewissenschaften,
- Humanmedizin,
- Zahnmedizin,
- Pharmazie
- oder einer vergleichbaren Fachrichtung
In dem abgeschlossenen Studiengang müssen mindestens 180 Leistungspunkte entsprechend dem European Credit Transfer System (ECTS) erworben worden sein. Davon müssen 150 ECTS fachwissenschaftlichen Inhalten zugeordnet sein, die sich am erlernten Beruf orientieren.
Berufszulassung
Neben dem Nachweis des berufsqualifizierenden Abschlusses eines Hochschulstudiums muss der Nachweis einer Berufszulassung in einem der folgenden Gesundheitsberufe erbracht werden:
- Altenpflegerin oder Altenpfleger,
- Apothekerin oder Apotheker,
- Ärztin oder Arzt,
- Diätassistentin oder Diätassistent,
- Ergotherapeutin oder Ergotherapeut,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
- Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann,
- Hebamme oder Entbindungspfleger,
- Logopädin oder Logopäde,
- Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter,
- Physiotherapeutin oder Physiotherapeut,
- Sprachtherapeutin oder Sprachtherapeut,
- Zahnärztin oder Zahnarzt