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Vier junge Menschen, zwei Frauen und zwei Männer, sitzen nebeneinander an einem holzfarbenen Konferenztisch.

Fragen und Antworten zum Master "Health Professions Education"

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FAQ: häufig gestellte Fragen zum Studiengang

Wieviele Studienplätze gibt es für den Studiengang?

Die Zahl der für den Masterstudiengang Health Professions Education zur Verfügung stehenden Studienplätze wird jährlich neu festgelegt - sie schwankt zwischen 35 und 45 Plätzen pro Jahr.

Ist es möglich zum Winter- und zum Sommersemester das Studium zu beginnen?

Die Zulassung erfolgt jährlich ausschließlich zum Wintersemester.

Wie hoch sind die Studiengebühren

Die Studiengebühren belaufen sich auf ca. € 315 im Semester. Dabei handelt es sich um die Semestergebühren. Enthalten darin ist bereits ein Semester-Ticket Berlin ABC.

Gibt es die Möglichkeit das Studium in Teilzeit zu absolvieren?

Ein Teilzeitstudium ist möglich, kann allerdings erst nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt beantragt werden (Antrag). Pro Semester müssen mindestens 180 Stunden nachgewiesen beziehungsweise 6 Leistungspunkte erbracht werden. Soweit in dem Antrag oder bei der Rückmeldung keine kürzere Dauer bestimmt wurde, erfolgt das Studium in Teilzeitform, solange die Voraussetzungen nach Satz 2 § 22 BerlHG vorliegen. Das Studium kann dadurch auf maximal 8 Semester (4 Jahre) ausgedehnt werden. 

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um zum Master zugelassen zu werden?

Zugangsvoraussetzung ist der berufsqualifizierende Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums und eine abgeschlossene Berufsausbildung in ausgewählten Gesundheitsberufen. Im Erststudium müssen mindestens 180 Kreditpunkte (ECTS) erworben worden sein. Davon müssen 150 Kreditpunkte (ECTS) fachwissenschaftlichen Inhalten zugeordnet sein, die sich am erlernten Beruf orientieren. Näheres zu den Bedingungen ist der Zugangs- und Zulassungssatzung in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

Nach welchen Kriterien findet die Studienplatzvergabe statt?

Die Studienplätze werden zu 80% nach der Quote Leistung vergeben. Diese errechnet sich aus der Abschlussnote des vorangegangenen Studiengangs in Verbindung mit der Note des Berufsabschlusszeugnisses.

Der Rest der Zulassung erfolgt nach Wartezeit, wobei Zeiten eines Studiums an einer Hochschule nicht auf die Wartesemester angerechnet wird. 5% der Studienplätze bleiben für Fälle außergewöhnlicher Härte vorbehalten.

Kann ich mich auch schon bewerben, wenn mir noch Leistungsnachweise fehlen bzw. die Urkunde meines Studiums noch nicht vorliegt?

Ja, die Zulassung kann auch beantragt werden, wenn der Hochschulabschluss wegen ausstehenden Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der Abschluss vor Beginn des Masterstudienganges erlangt wird. Im Falle einer Auswahl erfolgt die Zulassung unter Vorbehalt. Der Hochschulabschluss und fehlende Leistungsnachweise sind dann bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung und die Exmatrikulation wird ausgesprochen.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Bei abgeschlossener Berufsausbildung und –zulassung in einem der o. g. Berufe sowie Vorliegen eines Hochschulabschlusses:

1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung
2. einfache Kopien der abgeschlossenen Berufsausbildung (Zeugnis über die staatliche Prüfung) und der  
    Berufszulassung (Urkunde)  
3. einfache Kopie des Hochschulabschlusses ggf. Transcript of Records
4. Kopie des Musterstudienplans, Studienordnung, ggf. Modulpläne
5. Studienbescheinigung/ Exmatrikulationsbescheinigung
6. ggf. Nachweis der Deutschkenntnisse

Bei Hochschulabsolvent/innen der Fachrichtungen Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie:

1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung
2. einfache Kopie des Hochschulabschlusses ggf. Transcript of Records
3. einfache Kopie der Approbationsurkunde (bei Human- und Zahnmedizinern bzw. Pharmazeuten)
4. Exmatrikulationsbescheinigung
5. ggf. Nachweis der Deutschkenntnisse

Bewerbende über Uni-Assist e.V. müssen amtlich beglaubigte Kopien einreichen

Ist ein Quereinstieg möglich? / Wie erfolgt die Anrechnung von Kreditpunkten bei einem Studienplatzwechsel?

Ein Quereinstieg in den Studiengang ist nicht möglich. Allerdings können Studien- und Prüfungsleistungen aus vorherigen Studiengängen gem. der Lissabon Konvention unter gewissen Voraussetzungen auf das Masterstudium anerkannt werden und so ggf. verkürzen. Ein entsprechender Antrag kann aber erst nach der Immatrikulation unter Angabe der anzuerkennenden Leistungen beim Prüfungsausschuss beantragt werden. 

Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten wie BAföG, für Studenten des Studienganges?

Bezüglich der individuellen Eignung für den Leistungsanspruch: Zum BAföG gibt es detaillierte Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/baf_g/index.html. Über die verschiedenen Stipendien können sich bei Stipendien Lotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung informieren.

Welches Spracheniveau wird von internationalen Studierenden erwartet?

Studierende mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen zum Bewerbungsschluss (15.
Juli) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen. Die für ein
Studium an der Charité – Universitätsmedizin Berlin erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse können
zum Beispiel nachgewiesen werden durch:

 

  • die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) Stufe 2 oder Stufe 3
  • Welcome@FU Flüchtlingsprogramm Deutschnachweis C1
  • das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz" (Stufe 2)
  • das Zertifikat C2 des Goethe Instituts
  • den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), mindestens Niveau 4 in allen Teilprüfungen
  • Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule
  • Sprachzeugnisse dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

Gibt es einen Beispielstundenplan?

In Campusnet können die Lehrveranstaltungstermine des ersten Semesters eingesehen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese von Semester zu Semester variieren. Die Präsenzzeiten der einzelnen Module entnehmen Sie bitte den Moduldeskriptoren der Studienordnung.

Wie viele Wochenstunden darf ich neben dem Studium arbeiten?

Im Falle der Aufnahme eines Vollzeitstudiums dürfen Sie einer wöchentlichen Arbeitszeit in Höhe von max. 20 h nachgehen (um den Status Vollzeitstudiernde/r zu erfüllen). Erfahrungsgemäß gestaltet sich die Arbeitsintensität der einzelnen Module unterschiedlich. Achten Sie daher bei der Planung von Studium, Arbeit und Privatleben auf das nötige Gleichgewicht. Studierenden, die größere familiäre Verantwortungen tragen oder mehr als einer umfangreicheren Berufstätigkeit nachgehen wollen, raten wir daher dringend zum Teilzeitstudium.