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Outgoings

Informationen für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen

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Studienaufenthalte im europäischen Ausland

Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums kann Ihren Erfahrungshorizont erweitern und bietet spannende Möglichkeiten für den Erwerb von inhaltlichen, kulturellen und sprachlichen Kompetenzen. Das Austauschprogramm Erasmus bietet einen betreuten und finanzierten Studienaustausch im europäischen Ausland. Diese Seite bietet Ihnen erste Informationen, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt in Ihrem Bachelor oder Master integrieren möchten. Für den Bachelor Gesundheitswissenschaften empfehlen wir das Mobilitätsfenster im 4. Semester zu wählen. Für den Master Health Professions Education eignet sich das 3. Semester für den Auslandsaufenthalt. 

Der organisatorische Ablauf eines Auslandssemesters durch Erasmus

  1. Bewerbung: Die Bewerbungsfrist für ein Erasmus-Auslandssemester ist der 30.11. eines jeden Jahres (sowohl für Sommer- und Wintersemester). Bitte beachten Sie die Vorlaufzeit von 1-1,5 Jahren. Das heißt, wenn Sie sich zum November 2025 bewerben, dann können Sie frühestens im Wintersemester 2026/27 ins Ausland gehen. Die Bewerbung erfolgt beim Charité International Cooperation (ChIC). Das Bewerbungsformular ist nur während des Bewerbungszeitraums von September bis November zugänglich. Für Fragen und Bewerbungsformalitäten wenden Sie sich bitte an: studyabroad(at)charite.de
  2. Auswahl und Nominierung: Alle fristgerecht eingetroffenen und vollständigen Bewerbungen werden von Charité International geprüft und nach standardisierten Kriterien bewertet. Im Frühjahr erhält der Erasmus-Koordinator des IGPWs eine Übersicht über die erfolgreichen Kandidat*innen. 
  3. Learning Agreement: Nachdem die Kandidat*innen über den Erwerb eines Auslandsstudienplatzes informiert wurden, wird ein digitales Learning Agreement erstellt, welches den Zeitraum des Austausches, die vorgesehenen Module an der Gastuniversität und die Anzahl der zu erwerbenden ECTS Punkte beinhaltet. Bei der Erstellung und Rückfragen bzgl. des digitalen Learning Agreement ist der Erasmus-Koordinator des IGPW Ihnen behilflich. 
  4. Grant Agreement: Über Erasmus erhalten Sie für Ihren Studienaufenthalt im Ausland einen Mobilitätszuschuss, der die entstehenden Mehrkosten ausgleichen soll. Die Höhe orientiert sich an den Lebenshaltungskosten der entsprechenden Länder und liegt aktuell zwischen 490 und 600 Euro im Monat. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, einmal zu Beginn (70%) und dann nach Abschluss des Auslandsaufenthalts (30%). 

Studienaufenthalte im nicht-europäischen Ausland

Studierendenmobilität außerhalb des europäischen Auslands werden nicht über Erasmus finanziert. Studierende, die einen solchen Austausch anstreben, müssen die Mobilität selbst finanzieren (z.B. über Stipendien des DAAD).

Was haben andere Studierende im Ausland erlebt?

Sie möchten gern erfahren, wie andere Studierende ihr Auslandssemester beschreiben und was sie berichtet haben? Dann finden Sie hier die Erfahrungsberichte von anderen Studierenden.

Ein Auslandsaufenthalt ist Ihnen zu lange?

Im Rahmen Ihres Studiums können Sie auch Praktika im europäischen Ausland absolvieren, die von Erasmus gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie unter Erasmus Praktika.