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Der Studiengang stellt sich vor

Hier findest Du diverse Informationen zum Aufbau, zum Studienalltag sowie welche beruflichen Perspektiven Dich erwarten.

 

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Der Masterstudiengang Health Professions Education stellt sich vor

Studiengangsleitung / Studierende

Der Studiengangsleiter Prof. Dr. Ewers präsentiert den sich über 4 Semester erstreckenden Master Health Professions Education. Studierende erzählen von ihren positiven Erfahrungen im Studiengang.

„Die Ausbildung von Gesundheitsberufen ist eine spannende und wichtige Aufgabe. Wir wollen Sie darauf vorbereiten!“ - Prof. Dr. Ewers

Studiengangsleitung Prof. Dr. Ewers
Studierende des Masters Health Professions Education
Eine Studierende im Master berichtet über ihr Teilzeitstudium

Alumni / Fachschaftsrat

Alumni erzählen was ihnen der Studiengang gebracht hat:

„Die Professionalisierung und Akademisierung der Gesundheitsberufe führen dazu, dass man sehr qualifizierte Lehrkräfte braucht und das hat mich eigentlich angesprochen. Das Studium an der Charité hat mein zweites Berufsleben sehr gut vorbereitet.“      

Die Interessenvertretung der Studierenden (Fachschaftsrat) stellt sich vor:

"Der FSR ermöglicht uns Studierenden die aktive Mitgestaltung der Studiengänge. Mir persönlich gefällt der gemeinsame Austausch untereinander sowie die Entwicklung von kreativen Ideen zur Verbesserung und Veränderung unseres Studiengangs."

Alumni des Masters Health Professions Education
Die Interessenvertretung der Studierenden (Fachschaftsrat).

Perspektiven / Fachberatung

Was kann ich mit dem Master machen?

- Dozent:in & Lehrkraft an Schulen und Universitäten werden
- Empirische Bildungsforschung an Instituten, Ämtern oder Universitäten betreiben
- Beratung in Schulen, Beratungsstellen o.ä. anbieten
- Promovieren an der Charité Berlin, Humboldt-Universität Berlin, Freie Universität Berlin

 

Die Fachberatung für den Master Health Professions Education Frau Herinek hilft Ihnen bei Fragen zum Studium.

Wie viele Studienplätze gibt es für den Studiengang?
Die Zahl der für den Masterstudiengang Didaktik der Gesundheitsberufe zur Verfügung stehenden Studienplätze wird jährlich neu festgelegt - sie schwankt zwischen 35 und 45 Plätzen pro Jahr.

Ist es möglich zum Winter- und zum Sommersemester das Studium zu beginnen?
Die Zulassung erfolgt jährlich ausschließlich zum Wintersemester.

Wie hoch sind die Studiengebühren
Die Studiengebühren belaufen sich auf ca. € 315 im Semester. Dabei handelt es sich um die Semestergebühren. Enthalten darin ist bereits ein Semester-Ticket Berlin ABC.

Gibt es die Möglichkeit das Studium in Teilzeit zu absolvieren?
Ein Teilzeitstudium ist möglich, kann allerdings erst nach der Immatrikulation beim Prüfungsamt beantragt werden (Antrag). Pro Semester müssen mindestens 180 Stunden nachgewiesen beziehungsweise 6 Leistungspunkte erbracht werden. Soweit in dem Antrag oder bei der Rückmeldung keine kürzere Dauer bestimmt wurde, erfolgt das Studium in Teilzeitform, solange die Voraussetzungen nach Satz 2 § 22 BerlHG vorliegen. Das Studium kann dadurch auf 6 Semester (3 Jahre) bis maximal 8 Semester (4 Jahre) ausgedehnt werden.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um zum Master zugelassen zu werden?
Zugangsvoraussetzung ist der berufsqualifizierende Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums und eine abgeschlossene Berufsausbildung in ausgewählten Gesundheitsberufen. Im Erststudium müssen mindestens 180 Kreditpunkte (ECTS) erworben worden sein. Davon müssen 150 Kreditpunkte (ECTS) fachwissenschaftlichen Inhalten zugeordnet sein, die sich am erlernten Beruf orientieren.
Näheres zu den Bedingungen ist der Zugangs- und Zulassungssatzung in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

Nach welchen Kriterien findet die Studienplatzvergabe statt?
Die Studienplätze werden zu 80% nach der Quote Leistung vergeben. Diese errechnet sich aus der Abschlussnote des vorangegangenen Studiengangs in Verbindung mit der Note des Berufsabschlusszeugnisses.
Der Rest der Zulassung erfolgt nach Wartezeit, wobei Zeiten eines Studiums an einer Hochschule nicht auf die Wartesemester angerechnet wird. 5% der Studienplätze bleiben für Fälle außergewöhnlicher Härte vorbehalten.
Die Zulassungsgrenzen der letzten Jahre können dieser Tabelle entnommen werden, dienen jedoch lediglich der Orientierung, da sich diese durch gestiegene oder gesunkene Nachfrage verändern können.

Kann ich mich auch schon bewerben, wenn mir noch Leistungsnachweise fehlen bzw. die Urkunde meines Studiums noch nicht vorliegt?
Ja, die Zulassung kann auch beantragt werden, wenn der Hochschulabschluss wegen ausstehenden Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der Abschluss vor Beginn des Masterstudienganges erlangt wird. Im Falle einer Auswahl erfolgt die Zulassung unter Vorbehalt. Der Hochschulabschluss und fehlende Leistungsnachweise sind dann bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Zulassung und die Exmatrikulation wird ausgesprochen.

Müssen zur Bewerbung beglaubigte Kopien meiner Unterlagen eingereicht werden? 
Bei abgeschlossener Berufsausbildung und –zulassung in einem der o. g. Berufe sowie Vorliegen eines Hochschulabschlusses:
1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung 
2. einfache Kopien der abgeschlossenen Berufsausbildung (Zeugnis über die staatliche Prüfung) und der   
    Berufszulassung (Urkunde)   
3. einfache Kopie des Hochschulabschlusses ggf. Transcript of Records 
4. Kopie des Musterstudienplans, Studienordnung, ggf. Modulpläne 
5. Studienbescheinigung/ Exmatrikulationsbescheinigung
6. ggf. Nachweis der Deutschkenntnisse 
Bei Hochschulabsolvent/innen der Fachrichtungen Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie: 
1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung 
2. einfache Kopie des Hochschulabschlusses ggf. Transcript of Records 
3. einfache Kopie der Approbationsurkunde (bei Human- und Zahnmedizinern bzw. Pharmazeuten) 
4. Exmatrikulationsbescheinigung
5. ggf. Nachweis der Deutschkenntnisse 

Ist ein Quereinstieg möglich? / Wie erfolgt die Anrechnung von Kreditpunkten bei einem Studienplatzwechsel? 
Ein Quereinstieg in den Studiengang ist nicht möglich. Allerdings können Studien- und Prüfungsleistungen aus vorherigen Studiengängen gem. der Lissabon Konvention unter gewissen Voraussetzungen auf das Masterstudium anerkannt werden und so ggf. verkürzen. Ein entsprechender Antrag kann aber erst nach der Immatrikulation unter Angabe der anzuerkennenden Leistungen beim Prüfungsausschuss beantragt werden. 

Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten wie BAföG, für Studenten des Studienganges? 
Bezüglich der individuellen Eignung für den Leistungsanspruch: Zum BAföG gibt es detaillierte Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/baf_g/index.html. Über die verschiedenen Stipendien können Sie sich beim Bundesministerium für Bildung und Forschung informieren.

Welches Spracheniveau wird von internationalen Studierenden erwartet? 
Studierende mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen zum Bewerbungsschluss (15. Juli) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen. Die für ein
Studium an der Charité – Universitätsmedizin Berlin erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse können zum Beispiel nachgewiesen werden durch:
•    die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) Stufe 2 oder Stufe 3
•    Welcome@FU Flüchtlingsprogramm Deutschnachweis C1
•    das "Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz" (Stufe 2)
•    das Zertifikat C2 des Goethe Instituts
•    den "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), mindestens Niveau 4 in allen Teilprüfungen
•    Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule"
•    Sprachzeugnisse dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

Gibt es einen Beispielstundenplan? 
Beispielstundenpläne können leider nicht eingesehen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese von Semester zu Semester variieren. Die Präsenzzeiten der einzelnen Module entnehmen Sie bitte den Moduldeskriptoren der Studienordnung.

Wie viele Wochenstunden darf ich neben dem Studium arbeiten? 
Im Falle der Aufnahme eines Vollzeitstudiums dürfen Sie einer wöchentlichen Arbeitszeit in Höhe von max. 20 Stunden nachgehen (um den Status Vollzeitstudierende/r zu erfüllen). Erfahrungsgemäß gestaltet sich die Arbeitsintensität der einzelnen Module unterschiedlich. Achten Sie daher bei der Planung von Studium, Arbeit und Privatleben auf das nötige Gleichgewicht. Studierenden, die größere familiäre Verantwortung tragen oder einer umfangreichen Berufstätigkeit nachgehen wollen, raten wir daher dringend zum Teilzeitstudium.

Prüfungs- und Studienordnung

Lesefassung der neuen Prüfungsordnung und Studienordnung